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Alle der für die Seriosität von humanitären Organisationen verlangten Kontrollmaßnahmen sind bei uns schon seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit.

Qualitätskontrollen

Spendenabsetzbarkeit

Per Bescheid vom 31. August 2009 des Bundesministeriums für Finanzen wurden wir in die Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (Reg.Nr. SO-1379) aufgenommen. Somit sind Spenden an RETTET DAS KIND-Österreich steuerlich absetzbar.

Spendengütesiegel

Am 19. Oktober 2006 wurde RETTET DAS KIND-Österreich von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Spendengütesiegel (Reg.Nr. 05538) vergeben.

Qualitätszertifizierung

Qualitätserfordernisse spielen in der modernen Zeit eine immer größer werdende Rolle. Auch im Bereich der sozialen Dienstleistungen erhalten Qualitätsmessungen im verstärkten Ausmaß Bedeutung. Durch die Tendenz der Privatisierung von sozialen Dienstleistungen an gemeinnützige Vereine bzw. Unternehmen übergibt die Öffentliche Hand als größter Financier immer mehr Leistungen und damit öffentliche Mittel an Dritte. Die Öffentliche Hand hat somit ein vitales Interesse möglichst sicher zu stellen, dass mit den zur Verfügung gestellten Steuermitteln ordnungsgemäß umgegangen wird. Eines der Kontrollinstrumente stellt daher auch auf sozialem Gebiet die Qualitätszertifizierung dar.

RETTET DAS KIND-Österreich hat bereits sehr früh aus eigenem Antrieb und Interesse ein solches Qualitätsmanagement nach ISO 9001-Standard angestrebt und nach eingehender interner und externer Prüfungen von der  Österreichischen Vereinigung zur Förderung von Qualitäts- und Managementsystemen (ÖQS) am 18. April 2001 das Qualitätsmangement-Zertifikat erhalten (Reg.Nr. 2152/0). Um dieses Zertifikat auch weiterhin führen zu können, muss sich RETTET DAS KIND-Österreich in regelmäßigen Abständen sowohl interner als auch externer Audits durch die ÖQS unterziehen. Diese Audits erbrachten bisher jeweils ein exzellentes Ergebnis.

Wirtschaftsprüfung

Aufgrund des Vereinsgesetzes von 2002 wird die Bilanz von RETTET DAS KIND-Österreich jährlich von einem Steuerberater erstellt und durch einen gesetzlich beeideten Wirtschaftstreuhänder geprüft.

 

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