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Patenschaften

Häufige Fragen

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen, die sich zu Beginn einer Patenschaft stellen, zusammengefasst. Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

In Österreich kooperiert RETTET DAS KIND-Österreich mit der Kinder- und Jugendhilfe, die uns Kinder für das Patenschaftsprogramm empfehlen und auch in den weiteren Verlauf der Patenschaft eingebunden sind. Im Ausland arbeiten wir mit örtlichen Hilfsorganisationen zusammen, die uns nach sorgfältiger Überprüfung Patenkinder vorschlagen. Diese PartnerInnen vor Ort sind es auch, die die Verwaltung sowie die Übersetzungen erledigen und die Auszahlung der Patenschaftsgelder garantieren.

RETTET DAS KIND-Österreich kontrolliert in kostenmäßig vertretbaren Abständen die Partnerorganisationen, um sich an Ort und Stelle ein Bild über den korrekten Ablauf des Programmes zu machen.

Als PatIn verpflichten Sie sich, ihre Hilfe jeweils mindestens ein Jahr zu gewährleisten. Es ist jedoch wünschenswert, dass die Patenschaft fortdauert, damit sich ein persönliches Verhältnis zwischen Kind und HelferIn entwickeln kann, was bei einem mehrmaligen PatInnenwechsel nicht möglich ist.

Sollte Sie aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage sein, die Hilfe fortzusetzen, so wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darüber so früh als möglich informieren. Wir werden uns dann im Interesse des Kindes bemühen, eine neue PatIn zu finden, damit die Hilfe wenn möglich keinen Abbruch erleidet.

Die Patenschaft wird – wenn möglich – so lange gewährt, als dies für die Entwicklung des Kindes für nötig erachtet wird, d.h. bis sich die Lage der Familie zusehends gebessert hat oder bis das Patenkind ins Erwerbsleben eintritt.

Es gibt aber manchmal andere zwingende Gründe, welche die vorzeitige Aufhebung einer Patenschaft erfordern, z.B. wenn die Familie des Patenkindes wegzieht und nicht mehr erreicht werden kann.

Der Mindestbeitrag für eine Patenschaft beträgt 30 Euro pro Monat und Kind, das entspricht 360 Euro pro Jahr. Es steht Ihnen natürlich frei, einen höheren Beitrag oder aber eine Sonderspende (z.B. zu einem besonderen Anlass wie Geburtstag, religiöser Feiertag usw.) für Ihr Patenkind zu leisten. Im Sinne der ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten sind bei Patenkindern aus Österreich bzw. dem EU-Ausland höhere Beiträge sehr willkommen.

Die Patenschaftshilfe beschränkt sich nicht nur auf die Vermittlung von Geldspenden, sondern umfasst auch Familienfürsorge, Vermittlungs- und Übersetzungsdienste. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, müssen wir einen Rückbehalt von 15 % vornehmen, als Entschädigung für unsere eigenen Unkosten und für die Dienste ausländischer MitarbeiterInnen. Unsere Spesen werden von Ihren Beitragszahlungen abgezogen. Dagegen werden alle Sonderspenden spesenfrei und ohne Abzug ausbezahlt.

Sie entscheiden selbst, ob Sie die Zahlung Ihres Patenschaftsbeitrages jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich auf unser Konto der UniCredit Bank Austria AG, IBAN: AT26 1100 0002 6303 3300, BIC: BKAUATWW, tätigen. Größere Teilzahlungen erleichtern selbstverständlich unsere Arbeit. Die Abrechnung und anschließende Weiterleitung der eingelangten Zahlungen erfolgt vierteljährlich, jeweils mit Stichtag 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober eines Jahres.

Wir raten unbedingt davon ab, den Kindern oder deren Familien direkt Geld zu schicken. Für Geldspenden, die nicht über RETTET DAS KIND-Österreich eingezahlt werden, müssen wir jede Verantwortung ablehnen. Sie haben jedoch stets die Möglichkeit, eine zusätzliche Sonderspende für Ihr Patenkind oder dessen Familie zu überweisen. Für Sonderspenden verrechnen wir keine Spesen.

Die Spenden für die Patenkinder werden vierteljährlich an die Partnerorganisationen vor Ort, welche die Kinder betreuen, überwiesen. Diese lokalen MitarbeiterInnen gewährleisten die ordnungsgemäße Weiterleitung jeder einzelnen Spende an die Eltern der Patenkinder (oder deren Bevollmächtigte).

Selbstverständlich ist ein Briefwechsel mit Ihrem Patenkind möglich.

Um die Beziehung zwischen PatIn und Patenkind zu erleichtern, bitten wir die Patenkinder und deren Familien, ihre Briefe an die örtliche Partnerorganisation zur Weiterleitung an RETTET DAS KIND-Österreich (und nötigenfalls zur Übersetzung ins Englische) zu richten. Gleichfalls empfehlen wir den PatInnen je nach den sprachlichen Verhältnissen, ihre Briefe für die Kinder entweder an RETTET DAS KIND-Österreich oder an die Partnerorganisation vor Ort zu senden.

Einige unserer ausländischen Patenkinder lernen in der Schule auch Englisch, die meisten sprechen jedoch nur ihre Landessprache. Aus diesem Grund sind in der Regel Übersetzungen erforderlich. Sollten Sie für die Korrespondenz mit Ihrem Patenkind eine Übersetzung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Es muss in der Regel mit mindestens drei, häufig aber mit vier bis fünf Monaten gerechnet werden, bis der erste persönliche Kontakt hergestellt ist. Eine Patenschaft tritt normalerweise dann in Kraft, wenn das Kind den ersten Patenschaftsbeitrag erhält. Erst dann werden ihm die Daten seiner PatIn – falls von Ihnen gewünscht – bekanntgegeben.

Manche Kinder sind zu jung, um selber zu schreiben und können auch keine Hilfe von ihren Eltern oder älteren Geschwistern erhoffen, da diese oft des Schreibens unkundig sind oder doch nur eine sehr lückenhafte Schulbildung besitzen. Manchmal finden sich freundliche HelferInnen: Fürsorge, LehrerInnen, Geistliche sowie Menschen aus der Nachbarschaft oder dem Freundeskreis, die sich bemühen, den Kontakt zwischen PatIn und Patenkind aufrechtzuerhalten. Doch kommt es auch vor, dass sich die Korrespondenz auf die Empfangsbestätigung der Spenden und einen jährlichen Bericht der betreuenden Partnerorganisation beschränkt.

Wie oft täuscht ein schwaches und unregelmäßiges Echo über die wahre Freude, welche die Briefe der PatInnen bei Ihren Patenkindern und deren Angehörigen auslösen, hinweg. Wir hören immer wieder, dass solche Briefe, Kartengrüße, Fotos, kleine Andenken oder Geschenke in der Nachbar- und Verwandtschaft herumgereicht und dann sorgsam aufgehoben werden. Denn die Zeichen des Gedenkens und der Freundschaft seitens der PatInnen sind ebenso wertvoll wie ihre finanzielle Hilfe.

Grundsätzlich können Sie Ihrem Patenkind auch ein Paket zukommen lassen. Bevor Sie jedoch ein solches verschicken, rufen Sie bitte vorher bei uns an oder schreiben Sie uns einfach ein paar Zeilen. Wir geben Ihnen dann gerne Näheres bekannt.

Der Besuch Ihres Patenkindes vor Ort ist prinzipiell möglich.

Aus Datenschutzgründen geben wir die Adressen österreichischer Patenkinder frühestens nach einem halben Jahr und nur auf ausdrücklichen Wunsch der PatIn bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Eltern bekannt. Sollten Sie Ihr österreichisches Patenkind besuchen wollen, bitten wir Sie, uns dies vorher mitzuteilen, da der erste Besuch im Beisein der Sozialarbeiterin bzw. des Sozialarbeiters erfolgt.

Ein Besuch »auf’s Geratewohl« eines ausländischen Patenkindes hat schon oft zu Misserfolg und Enttäuschung auf beiden Seiten geführt. In Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse und der Sprache ist eine Verständigung oft sehr erschwert. Deshalb ist es unbedingt von Vorteil, wenn Sie uns rechtzeitig über Ihre Absicht informieren. Wir werden uns sodann mit der Partnerorganisation vor Ort in Verbindung setzen, damit sie Ihnen bei Ihrem Besuch behilflich ist.

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